Frequently Asked Questions

Der Ausbildungsberuf Kosmetikerin/Kosmetiker im dualen System ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.

Ausbildungsbetrieb und Berufsschule sind Partner und bilden gemeinsam aus. Dabei sind die Ausbildungsbetriebe vor allem zuständig für die praktische und die Berufsschule für die theoretische Ausbildung. Der Berufsausbildungsvertrag, der das Ausbildungsverhältnis begründet, wird zwischen Betrieb und dem Auszubildenden oder dessen gesetzlichem Vertreter abgeschlossen.

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre.

Die Auszubilden sind pro Woche 11 Stunden im ersten und je 8 Stunden im 2. und 3. Ausbildungsjahr in der Schule. Die übrige Zeit verbringen sie im Betrieb.

Alle Kosmetikinstitute, die eine(n) Kosmetikerin/Kosmetiker mit staatlicher Anerkennung haben und von der Handwerkskammer die Genehmigung erhalten.

Zunächst muss man sich einen Ausbildungsbetrieb suchen. Der Betrieb meldet dann seine Auszubildende bzw. seinen Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule in Bremerhaven an.

Die Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung in Bremerhaven bildt alle Kosmetiker bzw. Kosmetikerinnen im dualen System für das Bundesland Bremen aus. Das bedeutet, dass auch die Auszubildenden der Stadt Bremen nach Bremerhaven zur Berufsschule kommen müssen.

Folgende Fertigkeiten und Kenntnisse werden vermittelt:

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Verkauf und Warenwirtschaft, Kundengespräche und Kundenbetreuung, Beurteilen und Reinigen der Haut, Pflegende Kosmetik, Kosmetische Massagen, Apparative Kosmetik, Dekorative Kosmetik, Ernährungsberatung und Gesundheitsförderung

dazu wahlweise:

Permanente Haarentfernung, Hydrotherapie, Visagismus, Permanent-Make-up,Nagelmodellage, Spezielle Fußpflege, Manuelle Lymphdrainage

a) Zwischenprüfung in der Regel nach 18 Monaten
b) Abschlussprüfung nach 3 Jahren